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Rat der Arbeitswelt betont die Bedeutung der Betriebe als soziale Orte

Die Pflege, als eine Branche mit einem hohen Anteil an Interaktionsarbeit, steht im Fokus des aktuellen Berichts

Datum 04.06.2021

Am 18. Mai 2021 übergab der Rat der Arbeitswelt seinen ersten Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Arbeits- und Gesundheitsschutz und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Betriebe sind soziale Orte und die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beschäftigten ist ein zentrales Element der Arbeitswelt, das sich unter Corona-Bedingungen massiv verändert hat. Unternehmen leben nicht nur durch ihre formalen Organisationsstrukturen, sondern auch vom informellen und dem sozialen Miteinander der Beschäftigten. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ebenso wie ihre Innovations- und Wandlungsfähigkeit lebt in erheblichem Maß auch von Interaktion und sozialen Beziehungen. Insbesondere wenn Unvorhergesehenes bewältigt oder in den Standardprozessen nicht Vorgesehenes erledigt werden muss, sind informelle Strukturen und soziale Austauschprozesse besonders wichtig – und werden bei zunehmender Digitalisierung noch relevanter.

Gerade neuere Management- und Steuerungsformen stecken oft nur noch den Rahmen und die Zielgrößen ab. Auf diese sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen zu reagieren, erfordert immer auch ein gelebtes Miteinander, kurze Wege und Formen der Abstimmung und Kooperation. Wo vieles gar nicht mehr vorab und topdown eindeutig beschrieben und vorgegeben werden kann, sichert in ganz erheblichem Maße die Interaktionsarbeit der Beschäftigten die Leistungs- und Innovationsfähigkeit von Betrieben. Informelle Prozesse und soziales Miteinander aber sind besonders stark an den Betrieb als sozialen wie auch physischem Ort gebunden.

Soziales Miteinander im Betrieb und informelle Abstimmungen erfordern die Möglichkeit zur betrieblichen Kommunikation und Interaktion. Das situative Gespräch und der arbeitsbezogene Austausch unter Kolleginnen und Kollegen sind besonders wichtig, um kooperative Arbeitsbeziehungen positiv zu gestalten. Nur im Austausch lässt sich soziale Isolation vermeiden und ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln und stärken – Faktoren, die sowohl die Produktivität wie die subjektive Arbeitsqualität positiv beeinflussen können. Unter Bedingungen des mobilen oder verteilten Arbeitens und zunehmender Arbeit im Homeoffice stellt sich aber die Frage, wie sehr eine (ständige) Anwesenheit für Kooperation und Kommunikation notwendig ist. Medienvermittelte Kommunikation kann hier möglicherweise nur bedingt als Kompensation fungieren, lässt sich dabei doch eine Neigung zur Betonung eines instrumentellen Austausches beobachten, mit dem eine Ausdünnung des betrieblichen Sozialzusammenhangs verbunden sein kann.

In seinem ersten Arbeitsweltbericht beschäftigt sich der Rat des Weiteren mit der Beruflichen Pflege, die es, unter anderem durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, nachhaltig zu stärken gilt. In diesem Zusammenhang werden auch die vielfältigen Aktivitäten der Konzertierte Aktion Pflege, insbesondere zu Fragen der Personalbemessung und Vergütung, ausdrücklich gewürdigt.

In diesem Zusammenhang hat sich der Rat auch mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Arbeit in der beruflichen Pflege beschäftigt. So kann einerseits die digitale Pflegedokumentation Beschäftigte bei Routineaufgaben entlasten und durch digitale Assistenzsysteme die physische Arbeit wesentlich erleichtert werden. Andererseits können digitale Unterstützungssysteme das Erfahrungswissen beruflich Pflegender beeinträchtigen und Autonomiespielräume einschränken. Der Rat empfiehlt deshalb Forschungsansätze zur "Digitalisierung in der Pflege" auszuweiten, wobei insbesondere die Perspektive der menschengerechten Arbeitsgestaltung gestärkt werden sollte. Weitere Vorschläge umfassen ressortübergreifende Vereinbarungen für die Entwicklung und Umsetzung einer "Digitalen Agenda der Pflege" sowie den Aufbau einer Kompetenzplattform, mit dem Ziel, das Gestaltungswissen betrieblicher Akteure und insbesondere der Interessenvertretungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Pflege zu stärken.

Neben den Schwerpunkten Betrieb als sozialer Ort und Berufliche Pflege thematisiert der Bericht auch das Lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz für die Zukunft. Um Beschäftigte wie Betriebe für die Arbeitswelt der Zukunft gut aufzustellen, spielt lebenslanges Lernen in all seinen Facetten eine zentrale Rolle. Den Grundstein dafür legen die allgemeinbildenden Schulen. Im Anschluss hat sich die duale Erstausbildung bewährt, um junge Menschen auf die Anforderungen einer Arbeitswelt im Wandel vorzubereiten. Dazu gehören nicht nur die Vermittlung Fachlicher Qualifikationen, sondern auch die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen, um den erhöhten Anforderungen der Interaktion mit Kunden oder Patienten gewachsen zu sein. Und schließlich braucht es tragfähige Strukturen zur Förderung von kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung innerhalb der Betriebe und darüber hinaus.

Betriebe und Beschäftigte nehmen ihre Aufgabe der Weiterbildung bereits umfangreich wahr. Zukünftig muss das Verständnis von Weiterbildung als Investition jedoch noch weiterverbreitet werden. Der Staat hat verstärkt weiterbildungsförderliche Rahmenbedingungen geschaffen, um Betriebe und Beschäftigte zu unterstützen. Auf dieser Grundlage sollten weitere Verbesserungen zur Förderung von Weiterbildung angestoßen werden.

Über den Rat der Arbeitswelt
Der Rat der Arbeitswelt ist ein unabhängiges Expertengremium, das aus VertreterInnen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Wissenschaft besteht. Er wurde im Januar 2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen und wird ab 2021 jährlich einen Arbeitswelt-Bericht vorlegen.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Rates auf: www.rat-der-arbeitswelt.de

Den ersten Bericht des Rats der Arbeitswelt vom 18. Mai 2021 gibt es unter:
www.arbeitswelt-portal.de/arbeitsweltbericht/arbeitswelt-bericht-2021

Das Video der Pressekonferenz zur Übergabe des Berichts an Bundesminister Hubertus Heil ist abrufbar unter:
https://twitter.com/i/broadcasts/1mnxeazwjVRxX

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